Köln (ots) – Köln. Das für Verteidigungspolitik zuständige Referat im Bundeskanzleramt kam bereits vor der Bundestagswahl am 27. September zu der Einschätzung, dass der Befehl von Oberst Georg Klein zum Luftangriff auf die Tanklaster bei Kundus am 4. September militärisch nicht angemessen war und es deshalb zu einem Gerichtsverfahren kommen werde. Das berichtet der "Kölner...
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